1. Handlungen, die gemeldet werden können
Vorkommnisse, die hierüber mitgeteilt werden können, sind auf solche Handlungen beschränkt, die Gesetze und Verordnungen, firmeninterne Regeln, Verhaltensvorgaben oder Richtlinien verletzen sowie auf sonstige sogenannte Compliance-Verstöße.
Gegenstand der Mitteilung können insbesondere sein: Bestechung, wettbewerbswidrige Absprachen (Kartelle), Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Unterschlagung, Untreue, Verletzung der Schweigepflicht.
Nicht Gegenstand der Mitteilung können sein: Unzufriedenheit hinsichtlich Personalangelenheiten, die beispielsweise das Gehalt sowie Arbeitsbedingungen betreffen.
2. Wer kann dieses System nutzen?
Mitarbeiter und Manager von operativen Gesellschaften im Ausland der Morinaga Milk Group
Vor der Nutzung!
Die nachfolgende Mitteilung enthält:
◆keine unrichtigen Tatsachen und auch keine Verleumdungen anderer Personen
◆keinen Inhalt, mit dem ein unlauterer Zweck verfolgt wird
◆Es sind keine Informationen bezüglich Geschäftsgeheimnissen oder Militärgeheimnissen enthalten, die nicht ins Ausland gebracht werden dürfen.
※ keine persönlichen Daten von Dritten
◆keine Beschwerden über private Streitigkeiten
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